Wann man den Bausparvertrag auflösen kann
Auch die Auflösung eines Bausparvertrages muss man grundsätzlich in zwei Varianten unterscheiden. Eine Auflösung während der Darlehensphase ist die eine Variante, die andere besteht in der Auflösung während der Sparphase. Je nachdem, wann man den Bausparvertrag auflösen will, können sich dadurch erhebliche Nachteile für den Sparer als solchen ergeben.
Auflösung in der Sparphase
Es kommt immer wieder vor, dass Bausparer den Bausparvertrag nicht über die gesamte, vereinbarte Zeit bedienen können oder dass sie das angesparte Kapital kurzfristig benötigen. Eine Auflösung scheint da die einzige Möglichkeit, sie sollte aber wirklich nur die letzte Wahl sein, da mit ihr finanzielle Nachteile einhergehen.
Die meisten Bausparkassen gewähren die Abschlussgebühr für den Vertrag zurück, wenn dieser die Zuteilungsreife erlangt. Bei einer vorzeitigen Auflösung entfällt dieser Bonus, so dass schon der erste Schaden entstanden ist. Wer seinen Bausparvertrag auflösen will, muss dabei stets eine Kündigungsfrist einhalten, die in der Regel zwischen drei und sechs Monaten beträgt. Selbst wenn diese eingehalten wurde, muss das Guthaben nicht sofort ausgezahlt werden. Die Auszahlung kann nämlich ebenfalls seitens der Bausparkasse verschoben werden. Das ist gar nicht einmal so selten der Fall, denn wenn gerade viele Bausparverträge ausgezahlt werden müssen, kann es sein, dass nicht ausreichend Geld im gemeinsamen Topf ist, um vorzeitige Auflösungen zu bedienen.
Weitere Nachteile bei einer vorzeitigen Auflösung sind Vorfälligkeitsentschädigungen, die die Bausparkassen berechnen können, und zwar für jeden Monat. Außerdem gehen staatliche Zulagen, wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie verloren, wenn die Bindungsfrist von sieben Jahren nicht eingehalten wird.
Auflösung in der Darlehensphase
Will man seinen Bausparvertrag dagegen in der Darlehensphase auflösen, so steht dem nichts im Wege. Wer seinen Bausparvertrag auflösen möchte, kann hierfür einfach Sondertilgungen vornehmen, die durchaus auch den gesamten Darlehensbetrag abdecken können. Generell sind Sondertilgungen bei Bauspardarlehen kostenlos, so dass hier keine weiteren Nachteile durch die Auflösung des Bausparers für den Verbraucher entstehen.