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Kann man seinen Bausparvertrag aufstocken?

Das Thema Bausparen ist sehr komplex und für viele Verbraucher nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln. Die oft sehr komplizierten Verträge können vom Laien kaum verstanden werden. Da ist es kein Wunder, dass sich in diesem Zusammenhang viele Fragen stellen. Eine davon ist die, ob man einen Bausparvertrag aufstocken kann.

Bausparvertrag erhöhen ist möglich

Vielfach hält sich die Meinung, man vereinbart eine Bausparsumme, spart einen Teil dieser an und nutzt dann einfach das Bauspardarlehen. Doch es geht auch anders. Ist der Bausparvertrag bereits zuteilungsreif, kann also das bestehende Guthaben ausgezahlt und das zur Verfügung stehende Darlehen in Anspruch genommen werden, muss man diese Zuteilung nicht annehmen. Verbraucher haben hier mehrere Möglichkeiten.

Sie können das Darlehen sofort beantragen, müssen dafür entsprechende Sicherheiten stellen und direkt mit der Tilgung beginnen. Sie können die Auszahlung des Darlehens auch um ein Jahr verschieben, wenn sie es erst später benötigen. Ebenfalls können sie sich lediglich das Guthaben auszahlen lassen, so dass der zugrunde liegende Bausparvertrag erlischt. Überdies können sie nur einen Teil des Darlehens in Anspruch nehmen oder sie entscheiden sich, dass sie den Bausparvertrag aufstocken wollen.

Was passiert beim Aufstocken?

In letzterem Fall wird die Bausparsumme erhöht. Dadurch findet eine Aufstockung des gesamten Vertrages statt, wodurch die Zuteilungsreife wieder verloren geht. Schließlich ist in der Regel die Mindestsparsumme für die neue Bausparsumme noch nicht erreicht. Somit zahlt der Bausparer einfach wie gewohnt weiter in den Vertrag ein.

Wenn man seinen Bausparvertrag aufstocken möchte, sollte man sich dabei aber stets bewusst sein, dass diese Aufstockung eine Sperrung des Vertrags für mindestens ein weiteres Jahr mit sich bringt. Während dieser Zeit kann wiederum nicht ohne finanzielle Nachteile über das Guthaben im Bausparer verfügt werden. Eine Aufstockung kann aber immer dann sinnvoll sein, wenn hierfür keine oder nur geringe Gebühren anfallen und das Darlehen noch nicht benötigt wird.