Wann kann man sich den Bausparvertrag auszahlen lassen?
Wer einen Bausparvertrag abschließt, bindet sich in aller Regel mit diesem für mehrere Jahre an die jeweilige Bausparkasse. Da stellt sich die Frage, wie es aussieht, wenn man sich den Bausparvertrag auszahlen lassen will. Unterscheiden muss man hier zwischen der Variante der vorzeitigen Auszahlung und der Auszahlung bei Zuteilung.
Der Klassiker: Auszahlung bei Zuteilung
Die klassische Variante besteht darin, dass man sich bei Zuteilung den Bausparvertrag auszahlen lässt. Das heißt, das Guthaben wird an den Bausparer ausgezahlt, bei Bedarf kann auch das Bauspardarlehen beantragt werden. Hierbei entstehen keine weiteren Kosten und sobald der Vertrag die Zuteilungsreife erlangt hat, wird das Geld auch ausgezahlt.
Aufgrund unvorhergesehener finanzieller Belastungen können viele Bausparer aber nicht so lange warten, bis sie den Bausparvertrag regulär ausgezahlt bekommen. Dann ist guter Rat teuer und das im wahrsten Sinne des Wortes.
Vorzeitige Auszahlung des Bausparvertrages
Muss eine vorzeitige Auszahlung in Anspruch genommen werden, ergeben sich für den Bausparer jede Menge Nachteile. Zunächst einmal gewähren viele Bausparkassen die nicht unerhebliche Abschlussgebühr zurück, wenn man bis zum Ende der regulären Laufzeit des Vertrags durchhält. Diesen Bonus gibt es aber nicht, wenn man sich seinen Bausparvertrag auszahlen lässt, bevor die Frist vorbei ist.
Ebenfalls setzen viele Bausparer auf die staatlichen Förderungen in Form der Wohnungsbauprämie, sowie der Arbeitnehmersparzulage. Diese werden jedoch zurück verlangt, wenn der Bausparer vorzeitig aufgelöst wird. Dadurch entstehen weitere finanzielle Einbußen, die zu berücksichtigen sind.
Aus diesen Gründen empfiehlt es sich nicht, den Bausparvertrag vorzeitig aufzulösen und sich das Guthaben auszahlen zu lassen. Es gibt hierzu durchaus Alternativen. Unter anderem kann man den Bausparvertrag beleihen und ihn somit als Sicherheit für einen Ratenkredit verwenden. Auch besteht die Möglichkeit, den Bausparvertrag an Familienmitglieder zu übertragen. Diese können dem bisherigen Vertragspartner der Bausparkasse dann das vorhandene Guthaben auszahlen und den Bausparvertrag selbst weiter führen.