Rund um den Bausparvertrag ranken sich bei Verbrauchern immer wieder vielfältige Fragen. Diese sind auf die komplexe Gestaltung der Bausparverträge zurück zu führen, so dass hier doch einige Fragen auftauchen können. Eine von ihnen ist die, ob man einen Bausparvertrag beleihen kann.
Vielfach haben Verbraucher die feste Absicht, für Wohneigentum zu sparen und schließen deshalb einen Bausparvertrag ab. Plötzlich und unvorhergesehen entstehen ihnen aber Kosten, die sie aus den eigenen finanziellen Mitteln nicht tragen können. Die Auflösung des Bausparvertrages ist keine Alternative, da hier staatliche Fördermittel, sowie Bonuszinsen verloren gehen könnten. Die Beleihung ist dann oftmals die einzige Möglichkeit, um ohne allzu große Verluste an Kapital zu kommen.
Zweckungebundene Beleihung
Wer seinen Bausparvertrag beleihen will, hat dafür zwei Möglichkeiten. Diese Varianten zeichnen sich dadurch aus, dass unterschiedliche Begünstigte für die Beleihung eingesetzt werden. Muss beispielsweise ein neues Auto oder ähnliches finanziert werden, wird in aller Regel ein Ratenkredit bei einer Bank abgeschlossen. Als Sicherheit kann dann der Bausparvertrag gelten, dessen Guthaben sozusagen an die finanzierende Bank verpfändet wird.
Zweckgebundene Beleihung
Bei der zweiten Variante ist die Bausparkasse selbst die Begünstigte der Beleihung. Hier kann man einen Bausparvertrag beleihen, indem man von der Bausparkasse ein so genanntes Vorausdarlehen erhält. Wichtig ist dabei aber, dass dieses Darlehen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke, also beispielsweise den Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses, bzw. deren Renovierung oder Sanierung, verwendet werden darf.
In diesem Fall gilt der Bausparvertrag ebenfalls als Sicherheit, das Vorausdarlehen wird später durch das ohnehin zustehende Bauspardarlehen abgelöst. Diese Lösung sollte jedoch nur in wenigen Einzelfällen gewählt werden, da das Vorausdarlehen fast immer mit höheren Kosten und Zinsen verbunden ist, als es beim eigentlichen Bauspardarlehen der Fall wäre.
Es besteht insgesamt also tatsächlich die Möglichkeit, einen Bausparvertrag zu beleihen. Diese sollte jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Anschaffungen anderweitig nicht finanziert werden können.