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Bausparvertrag kündigen leicht gemacht

Wer zum Zweck der Vermögensbildung oder langfristigen Anlegen von Geld einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, ist gut beraten. Doch gibt es zahlreiche Gründe, warum man das Kapital möglicherweise doch auslösen möchte. Einen Bausparvertrag kündigen kann man mittlerweile unkompliziert im Internet oder in einer der Filialen der jeweiligen Bank.

Der Vorteil dieser Art der Geldanlage ist, dass man jederzeit den Bausparvertrag kündigen kann. Dafür können Vordrucke, die kostenlos im Internet verfügbar sind, genutzt werden. Notwendige Angaben sind die Vertragsnummer sowie die Angabe des gewünschten Termins. Es empfiehlt sich allerdings die Angabe “zum nächstmöglichen Termin”, da manche Finanzinstitute hausinterne Kündigungsfristen haben. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung des angesparten Betrags innerhalb von 6 Monaten. Auch der gleichzeitige Widerruf der Einzugsermächtigung sollte nicht vergessen werden, beim Bausparvertrag kündigen. Unbedingt sollte die Bankverbindung des Auszahlungskontos angegeben werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kopiert sich das unterzeichnete Schreiben und schickt dieses entweder per Einschreiben oder gibt es persönlich in der Filiale seines Vertrauens ab.

Die Kündigung des Bausparvertrags kann man mittlerweile aber auch über viele Homepages der Bausparkassen abwickeln. Hierfür bedarf es meist nur weniger Klicks und schon hat man ein abgabefertiges Dokument generiert, das man nur noch ausdrucken und unterschreiben muss. Einigen Finanzinstituten genügt auch eine Kündigung ohne Unterschrift. In diesem Fall wird dann eine “digitale Unterschrift” in Form einer Identifizierung gefordert.

Wenn man den Bausparvertrag also kündigen möchte und dies bereits vor der beim Abschluss vereinbarten Laufzeit, muss man mit finanziellen Nachteilen rechnen. In der Regel wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Höhe solcher Gebühren sind unterschiedlich und sollten vor dem Bausparvertrag kündigen in Erfahrung gebracht werden. Sollte bei Abschluss des Vertrages eine Bausparprovision von der Bausparkasse gezahlt worden sein, ist damit zu rechnen, dass diese nicht ausgezahlt wird. Ebenfalls sollte bedacht werden, dass staatliche Zuschüsse gegebenenfalls zurückerstattet werden müssen. Den Bausparvertrag kündigen sollte man also nur nach reiflicher Überlegung und dem Abwägen der Vor- und Nachteile.