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Bausparvertrag Zuteilung

Als Bausparvertrag Zuteilung wird die Freigabe der Bausparsumme an den Bausparer durch die Bausparkasse bezeichnet. Dabei ist die Bausparvertrag Zuteilung hauptsächlich von drei unterschiedlichen Kriterien abhängig. So spielt das angesparte Bausparguthaben, die erreichte Bewertungszahl und die Laufzeit des Vertrages eine wichtige Rolle. Beim Abschluss eines Bausparvertrages werden im Sparplan die Höhe der monatlichen Raten sowie die jährlichen Sonderzahlungen festgelegt.

So erreicht der Bausparer innerhalb einer geplanten Laufzeit von in der Regel sieben bis zehn Jahren das erforderliche Bausparguthaben, welches sich aus den Einzahlungen des Bausparers, den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers und den gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämien zusammensetzt.

Der Anteil des erforderlichen Bausparguthabens von der Bausparsumme kann von Anbieter und Angebot schwanken. In der Regel ist eine Bausparvertrag Zuteilung beim Erreichen von dreißig bis fünfzig Prozent der Bausparsumme vorgesehen. Sollte der Sparer das erforderliche Guthaben bereits vor Ablauf der Ansparzeit erreicht haben, muss eine Bausparvertrag Zuteilung noch nicht erfolgen, da die Ansparzeit unterschritten wurde. Eine Beantragung der Zuteilung kann aber trotzdem vorgenommen werden, da viele Bausparkassen auch vor dem Ablauf der Ansparzeit die Bausparsumme als Zwischenfinanzierung zuteilen. Zumeist ist dies in Abhängigkeit von der Höhe des Vertrages.

Die Bewertungszahl eines Bausparvertrages kann am wenigsten beeinflusst werden. Sie wird von den Bausparkassen in der Regel zum Monatsende berechnet, wobei die Höhe der Bewertung die Zuteilung beschleunigt.

Der Bausparer kann aber trotzdem die Bausparvertrag Zuteilung kurzfristig positiv beeinflussen, indem zum einen die Bausparsumme durch Teilung des Bausparvertrages reduziert wird. So kann ein kleinerer Vertrag bereits angespart und zuteilungsreif sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung einer Sonderzahlung in der Höhe der Differenz zur festgelegten Ansparsumme. Dadurch wird durch einen relativ geringen finanziellen Aufwand die gesamte Bausparsumme zuteilungsreif.

Eine letzte Variante ist die Auflösung des Bausparvertrages und die Nutzung einer anderen Finanzierungsart. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht empfehlenswert, da hier dem Bausparer große Verluste entstehen können.