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Die häufigsten Fragen zum Thema Bausparen

Das Bausparen an sich gilt als besonders sichere Geldanlage und sinnvolle Möglichkeit, um Kapital für das Eigenheim aufzubauen. Dennoch sind die Konstrukte der Bausparverträge sehr komplex und für den Laien kaum verständlich, so dass immer wieder zahlreiche Fragen zum Bausparen auftreten. Die häufigsten und wichtigsten Fragen wollen wir an dieser Stelle kurz vorstellen.

Wenn das Geld in der Ansparphase ausgeht

Eine der häufigsten Fragen zum Bausparen ist die, wie man sich verhalten soll, wenn während der Ansparphase ein finanzieller Engpass auftritt. Ist man in diesem Fall tatsächlich verpflichtet, den Bausparvertrag weiter zu bedienen? Hier gilt die klare Antwort Nein. Allerdings sollten sich die Bausparkunden zeitnah mit ihrer Bausparkasse in Verbindung setzen. So können beide Parteien gemeinsam nach einer Lösung suchen, die oft darin besteht, weitere Einzahlungen auf den Bausparvertrag vorläufig erst einmal auszusetzen. Nachteile entstehen dem Kunden dadurch nicht, lediglich die Zuteilung bzw. das Erreichen des anvisierten Sparziels werden sich entsprechend nach hinten verlagern.

Welche staatlichen Förderungen sind möglich?

Ebenfalls wird häufig die Frage gestellt, ob man seinen Bausparvertrag auch fördern lassen kann. Hier kann die Frage mit einem klaren Ja beantwortet werden. Es sind sogar mehrere Möglichkeiten der Förderung gegeben. Zum Einen kann man die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen, zum Anderen greift die Arbeitnehmersparzulage. Letztere wird nur für Arbeitnehmer geboten, wie der Name schon vermuten lässt. Beide staatlichen Förderungen sind jedoch an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt, die nicht überschritten werden dürfen.

Zusätzlich kann seit einiger Zeit auch Wohn-Riester als Bausparvertrag genutzt werden. Die eigenen Sparleistungen lassen sich dank der hohen Riester-Zulagen sehr deutlich erhöhen. Voraussetzung ist allerdings die unmittelbare oder mittelbare Zulagenberechtigung. Selbst Arbeitgeber, die vermögenswirksame Leistungen zahlen, können im weitesten Sinne als Helfer beim Ansparen gesehen werden.

Kündigung vor dem Ende der Laufzeit

Überdies stellen sich viele Bausparkunden die Frage, ob ein Bausparvertrag auch vor dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden kann. Das ist grundsätzlich möglich, allerdings in den allermeisten Fällen nicht ratsam. Durch die vorzeitige Kündigung des Bausparvertrages können bereits erhaltene staatliche Förderungen verloren gehen. Außerdem muss eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Wird diese nicht eingehalten, kann die Bausparkasse Vorschusszinsen verlangen. Sie liegen in der Regel bei einem Prozent pro Monat. Außerdem ist bei der Kündigung des Bausparvertrages nicht vorhersehbar, wann das Guthaben tatsächlich ausgezahlt werden kann. Dies ist immer von der Bausparkasse abhängig, die den Termin zur Auszahlung auch verschieben kann.

Wer sich bereits in der Darlehensphase befindet, muss allerdings keine Angst vor der vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrags haben. Sondertilgungen sind in der Regel kostenfrei möglich und so wirkt sich auch die vorzeitige Kündigung nicht schädlich aus.

Kann auf das Bauspardarlehen verzichtet werden?

Ein Verzicht auf das Bauspardarlehen ist generell möglich. Viele Bausparkassen belohnen ihre Kunden dafür sogar noch mit einem Zinsbonus. Allerdings muss die Wohnungsbauprämie zurück gezahlt werden, wenn das angesparte Guthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird.

Kosten des Bausparvertrages

Ein Bausparvertrag ist stets auch mit Kosten verbunden. Die Rede ist hier von der so genannten Abschlussgebühr, die meist ein Prozent der Bausparsumme beträgt. Sie wird aber häufig erstattet, wenn die Mindestvertragslaufzeit eingehalten wird.