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Wohnungsbauprämie

Gefördertes Bausparen dank Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie stellt eine der Säulen zum Aufbau privaten Wohneigentums in Deutschland dar. Sie kann bei Besparung eines Bausparvertrages in Anspruch genommen werden. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Einkommensgrenzen und Höhe der Prämie

So wird die Wohnungsbauprämie nur dann gezahlt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese liegen derzeit bei 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinstehende. Achtung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist nicht identisch mit dem Bruttoarbeitsentgelt pro Jahr. Dieses kann um einige Tausend Euro höher liegen, da bestimmte Abzüge, Freibeträge und Co. mit eingerechnet werden müssen. Auch Kinder verringern das zu versteuernde Einkommen. Ehepaare dürfen bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 51.200 Euro zu versteuernde Jahreseinkommen aufweisen, um noch in den Genuss der Prämie zu kommen.

Allerdings ist diese staatliche Förderung nicht allzu hoch. Sie liegt bei 8,8 Prozent des Sparbetrages. Das hört sich erst einmal recht viel an. Doch wird der maximal geförderte Sparbetrag auf 512 Euro jährlich für Alleinstehende begrenzt. Das heißt, dass die Wohnungsbauprämie maximal 45 Euro für Alleinstehende, 90 Euro für Verheiratete betragen kann.

Schädliche Verwendung

Seit 2009 gilt überdies, dass die Prämie nur dann nicht zurückgezahlt werden muss, wenn das Bausparguthaben, sowie das Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu zählen der Kauf oder Bau eines Hauses bzw. einer Wohnung, deren Modernisierung und Sanierung. Bis zu diesem Zeitpunkt galt eine siebenjährige Bindungsfrist. Wurde das Geld aus dem Bausparer vorher abgerufen, musste die Prämie zurückgezahlt werden.

Für alle Verträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, muss die Prämie auch nach Ablauf dieser Bindungsfrist zurück gezahlt werden, wenn das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird. Damit geht ein wichtiges Stück der Attraktivität von Bausparverträgen durch staatliche Förderungen verloren. Insgesamt könnte das für viele Bausparer bedeuten, dass sie sich gegen den Bausparvertrag entscheiden, da die Förderung ohnehin gering ist und dann nur gezahlt werden kann, wenn das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird.